Loading...
Skip to Content

Grundhaltung

In erster Linie ist es erforderlich, dass Erziehungsberechtigte sowie Lehrperson zusammenarbeiten und die Sprachen des Kindes nicht an einen Ort gebunden sind. Das heisst, dass beide Parteien gemeinsam Räume schaffen müssen, in der das Kind sich sprachlich entfalten kann. Dies muss zuhause wie auch in der Schule passieren können. Das Kind soll lernen, dass keine Hierarchie zwischen den Sprachen besteht. Jede Sprache hatint einen Eigenwert, welcher nicht mit den anderen Sprachen konkurriert. Die Erziehungsberechtigten sollen zuhause die Erstsprache sprechen. Diese zweigleisigen Spracherfahrungen ermöglichen es dem Kind, Sprachvergleiche anzustellen und die Erstsprache zu festigen. So kann der Transfer in eine Zweit- oder Fremdsprache problemlos verlaufen. Gleichzeitig sollte die deutsche Sprache aber nicht verboten werden. Das Kind soll jede Spracherfahrung machen können, die es zum jeweiligen Zeitpunkt verspürt.

Es sollte die Grundlage für einen Austausch geschaffen werden, indem die Dokumentation (mehr-)sprachiger Momente in der Schule im Alltag des Kindes erfolgt. Besonders geeignet für die Dokumentation von Sprachmomenten ist das Portfolino.

Montanari und Panagiotopoulu (2019) empfehlen im Gespräch mit Erziehungsberechtigten herauszufinden, welche Sprachen zuhause, mit der Familie, mit den Freunden gesprochen werden. Erziehungsberechtigte können über die Erzählfreude ihrer Kinder berichten. Sie wissen, mit wem und wann die Kinder spontan Deutsch oder andere Sprachen sprechen. Lehrpersonen sollten aber beachten, dass Erziehungsberechtigte meistens nicht in der Lage sind, die Sprachentwicklung ihrer Kinder differenziert zu beschreiben. Deswegen sollte auch die Lehrperson beobachten und dokumentieren. So entsteht ein Profil, das als Grundlage von Gesprächen mit Bezugspersonen dient. Als besonders ertragreich haben sich Interaktionen mit Gleichartigen im Kindergartenalltag erwiesen (Montanari & Panagiotopoulu, 2019).

Voraussetzung für diese Erfahrung sind Erziehungsberechtigte, die sich zu dieser Aufgabe befähigt fühlen. Der Anlass muss druck- und wertfrei sein. Das Treffen ist als Chance anzusehen, die Sprachenvielfalt in den Schulalltag einzubringen. Um das Gelingen eines solchen Projekts zu garantieren, haben wir uns folgende Punkte überlegt und didaktisiert:

Grund:

Es gibt verschiedene Gründe für einen solchen Anlass. Die Kinder sollen die Gelegenheit erhalten, unterschiedliche Sprachen zu hören. Es kann auch eine Lernerfahrung geschaffen werden, indem im Voraus Höraufträge erteilt werden, anhand derer nach dem Vorlesen Sprachvergleiche und Reflexionen erfolgen. Dialogische Gespräche über die sinnlichen Erfahrungen der Kinder können auch ein Grund für diese Aktivität sein.

Auswahl des Buches:

Drei didaktisch wertvolle Bücher sollte von dir vorbereitet und den Erziehungsberechtigten zur Auswahl angeboten werden. Auch können Vorschläge der Erziehungsberechtigten berücksichtigt werden, sofern diese Bücher vorher analysiert werden und für den Unterricht angebracht erscheinen.

Planung:

Du sollst klare Anweisungen bezüglich der Länge des Vorlesens geben, da du die Zeitspanne der Aufmerksamkeit der Kinder am besten kennt.

Wertschätzung:

Es ist wesentlich, den Einsatz der Erziehungsberechtigte durch ein Dankesschreiben oder eine kleine Anerkennung zu würdigen.

Durch diese Herangehensweise wird eine Verbindung zwischen Schule und Zuhause gefördert, die die sprachliche Bildung der Schüler:innen bereichert. Zudem unterstützt sie eine Gemeinschaft, in der Respekt und Neugierde für die vielfältigen Hintergründe gelebt werden, die in der Schule vertreten sind.

Eine Art, wie Erziehungsberechtigte miteinbezogen werden können, ist durch das Übersetzen wesentlicher Begriffe und Sätze aus dem Schulalltag. Wortkarten und -listen können den Kindern mitgegeben werden, sodass diese sie zuhause mithilfe der Erziehungsberechtigten übersetzen. Diese Aufgabe setzt allerdings ein gewisses Bildungsniveau der Erziehungsberechtigten voraus und deren Engagement, welche nicht erwartet werden können. Es ist daher erforderlich, im Voraus festzulegen, welche Erziehungsberechtigten in welche Art miteinbezogen werden können, ohne dass eine Drucksituation geschaffen wird.

Lehrpersonen können Erziehungsberechtigte über verschiedene Angebote informieren, mit denen einerseits das Kind in seiner Erstsprache wertgeschätzt wird, andererseits aber auch die Erziehungsberechtigten unterstützt werden, sich im Schweizer Schulsystem zurechtzufinden. Da es Haushalte gibt, in denen einen bereichernde Spracherziehung nicht stattfinden kann – aus persönlichen oder finanziellen Gründen – ist es umso bedeutender, dass diese Erziehungsberechtigten darüber in Kenntnis gesetzt werden. Sie sollen wissen, dass es Möglichkeiten gibt, sich zu entlasten, ohne dass das Kind vernachlässigt wird. Der Unterricht ‹Heimatliche Sprache und Kultur› (HSK) und die Schulbotschafter:innen sind zwei Beispiele von zahlreichen Ressourcen. Mehr Informationen dazu gibt es unter «Mehrsprachige Angebote der Stadt Zürich».

Auch eine Kooperation mit Lehrpersonen des Unterrichts in HSK sowie der Volksschule können bei der Zusammenarbeit der Schule mit fremdsprachigen Erziehungsberechtigten unterstützen.

  • Übersetzung und Vermittlung in Gesprächen
  • Informationsanlässe mit Erziehungsberechtigten zu Themen wie dem Schulsystem und den Erwartungen der Schule
  • Information der Schule über Anliegen und Erfahrungen der Erziehungsberechtigten
  • Informationen für Erziehungsberechtigte zur Frage, wie sie das schulische Lernen ihres Kindes unterstützen können

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Kantons Zürich unter folgenden Links:

https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/volksschule/volksschule-ergaenzende- unterrichtsangebote/heimatliche-sprache-und-kultur-hsk.html

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder- dokumente/themen/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-fuer-die- volksschule/unterrichtsergaenzende-angebote/heimatliche-sprache-und-kultur- (hsk)/mehrsprachig_interkulturell_webversion.pdf